§11 Sachkundenachweis


 

Im Mai 2013 habe ich den §11 Sachkundenachweis mit Prüfung vor dem Veterinäramt Heilbronn abgelegt und mit 100% bestanden. Im Rahmen der Sachkundeprüfung wird geprüft, ob die zu prüfende Person über die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt um ihre Tätigkeit mit Tieren ausführen zu dürfen - in meinem Fall die Haltung und Zucht von Rassehunden. Voraussetzung für die Prüfung sind neben einem einwandfreien polizeilichen Führungszeugnis auch geeignete Räumlichkeiten, die regelmäßig vom Veterinäramt kontrolliert werden. 

 

Geprüft wurde aus einem umfassenden Themenbereich rund um den Hund:

 

- Hund allgemein (Anatomie, Physiologie, Entwicklung, usw.)

- Genetik

- Ernährung

- Krankheiten und deren Vorbeugung

- Erste Hilfe am Hund

- Verschiedene Haltungsformen und deren rechtliche Vorschriften

- Tierschutzgesetz

- Fachgerechte Aufzucht der Hundewelpen

... und Vieles mehr.

 

Mit diesem Sachkundenachweis wäre es mir gestattet gewerblich Hunde zu züchten. Als gewerblicher Hundezüchter gilt man automatisch bei 3 oder mehr fortpflanzungsfähigen Hündinnen oder bei 3 oder mehr Würfen im Jahr. Hier ist das Ablegen des §11 Pflicht. Mit nur zwei Zuchthündinnen fallen wir natürlich unter diese Grenze und sind eine reine Hobbyzucht.